Krisenclearing

§§ 27.2 ff. SGB VIII

Das ambulante sozialpädagogische Krisenclearing ist ein kurzfristiger, zeitlich begrenzter, intensiver Hilfeprozess, in Form einer sozialpädagogischen Intervention/Deeskalation zur Abwendung und Klärung einer Gefährdungssituation im Bereich des Kinderschutzes Vorrangiges Ziel ist es, den Verbleib des Kindes / Jugendlichen in der Familie zu ermöglichen.

Inhalte des Krisenclearings sind:

  • Gefahrenabwehr im Bereich des Kinderschutzes.
  • Einschätzung der familiären Situation in Bezug auf eine Kindeswohlgefährdung.
  • Erfassung, Klärung und Arbeit an den akuten Risikofaktoren im Gefährdungs- und Überprüfungsbereich zur Gewährleistung des Kinderschutzes.
  • Stärkung der Eltern in ihrer Verantwortung und ihrer Kompetenz, den Blick zu erweitern, um aus der Krisenfokussierung zu gelangen.
  • Gemeinsame Perspektivklärung zu einem evtl. weiteren Hilfebedarf. (Familie, Fachkräfte freier und öffentlicher Träger, Einbeziehung eines Familienrates)

Das Krisenclearing erfolgt in einem Tandem aus zwei sozialpädagogischen Fachkräften, von denen mindestens eine über erweiterte Erfahrungen im Kinderschutz verfügt, beispielsweise als iseF. Für die Umsetzung des ambulanten sozialpädagogischen Krisenclearing stellt der RSD/KIT ein Fachleistungsstunden-Kontingent von 120 Fachleistungsstunden im Hilfezeitraum von 10-12 Wochen zur Verfügung.

Wir bieten ambulantes sozialpädagogisches Krisenclearing in den Bezirken Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick in Kooperation mit den Jugendämtern an. Unsere Sprachen sind:  deutsch, russisch, farsi, englisch, türkisch, punjabi, dari, urdu und paschtu.