Jugendwerk Aufbau Ost JAO gGmbH
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Infos für Eltern

Wie bekomme ich einen Kita-Platz?

Wie bekomme ich einen Kita-Platz?

Wenn Sie Ihr Kind in einer unserer JAO-Kitas anmelden möchten, wenden Sie sich bitte während der Sprechzeiten an die jeweilige Kita-Leitung. Diese prüft vor Ort, ob sie Ihnen einen Platz zur Verfügung stellen kann.

Um diesen Kitaplatz in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie sich beim Jugendamt in Ihrem Wohnbezirk melden und dort einen Kita-Gutschein beantragen. Diesen Kita-Gutschein können Sie frühestens neun bzw.  spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/kindertagesbetreuung/kita-gutschein/

Kita-Gutschein

Was ist ein Kita-Gutschein?

Sie benötigen einen Kita-Gutschein, um einen Betreuungsvertrag mit einem Kita-Träger abzuschließen. Im Kita-Gutschein sind der Betreuungsumfang (Anzahl der Stunden am Tag) sowie die zu erwartenden Kita-Kosten enthalten. Der Betreuungsumfang wird je nach Betreuungsbedarf von der Gutscheinstelle festgelegt. Sie können den Kita-Gutschein frühestens 9 und spätestens 5 Monate vor dem Betreuungsbeginn beantragen.

Den Antrag auf einen Kita-Gutschein stellen Sie im Jugendamt Ihres Bezirkes.

Weitere Informationen sowie weiterführende Links finden Sie auf der Seite der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Kitatauglichkeitsuntersuchung

Warum benötigt mein Kind eine Kitatauglichkeitsbescheinigung und wer stellt diese aus?

In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten können sich Infektionskrankheiten sehr schnell ausbreiten. Laut dem Infektionsschutzgesetz ist es deshalb notwendig, dass allen Kindern vor Aufnahme bescheinigt wird, dass sie frei von ansteckenden Krankheiten sind. Diese Bescheinigung stellt der Kinderarzt/die Kinderärztin aus. Sie darf nicht älter als sieben Tage sein.

Impf-Beratung

Warum benötigen Sie eine Impfberatung für Ihr Kind?

Vor der Erstaufnahme Ihres Kindes in eine Kita sind Sie, als Sorgeberechtigte verpflichtet, den Nachweis über eine Impfberatung zu erbringen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/kindertagesbetreuung/fachinfo/impfnachweis_f.pdf

Was bedeutet die Masern-Impfpflicht für mich und mein Kind?

Was bedeutet die Masern-Impfpflicht für mich und mein Kind?

Am 1. März 2020 ist das Masern-Schutzgesetz in Kraft getreten. Das beinhaltet u.a., dass

  • Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, eine Masernschutz-Impfung oder Masernimmunität nachweisen müssen,
  • Kinder, die älter als zwei Jahre sind, zwei Masernschutz-Impfungen oder eine ausreichende Immunität belegen müssen,

um in einer Kindertagesstätte betreut werden zu dürfen.

Eine Nachweispflich gilt übrigens auch für die Kita-Mitarbeiter*innen, die nach 1970 geboren wurden.

Einen guten Überblick über die Masern-Impfpflicht und weiterführende Infos finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Engagement in der Kita

Ich möchte mich gern in der Kita engagieren, welche Möglichkeiten der Beteiligung gibt es?

Die Beteiligung von Eltern und Familien ist für uns ein wesentlicher Aspekt einer partizipativen Erziehungspartnerschaft. Sie bietet viele Möglichkeiten, wie z.B. Mithilfe bei Festen oder Aktivitäten bis hin zur gesetzlich festgelegten Elternbeteiligung als Elternvertreter*in in Gremien wie Kitaausschuss, Bezirkselternausschuss etc.

Sprechen Sie mit Ihrer Kita-Leitung, wir freuen uns über Ihr Engagement!

Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S

Was ist der Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S und wo kann ich ihn beantragen?

Der Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S entlastet Berliner*innen mit geringem Einkommen. Er ersetzt seit dem 1.1.2023 den berlinpass. Neben der Berechtigung zum Kauf des Sozialtickets (Berlin-Ticket S) bietet der Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S vergünstigten Zugang zu Sport-, Bildungs-, Kultur- und Freizeitangeboten in Berlin. Genauere Informationen dazu erhalten Sie hier

Mit Hilfe des Bildungspaketes werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen unterstützt, indem Kosten für soziale und kulturelle Teilhabe übernommen werden können, beispielsweise für Ausflüge, Projekte und Fahrten. Ausführliche Infos finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Fragen zur Erziehung

Ich habe Fragen zur Erziehung meines Kindes, wo bekomme ich Unterstützung?

Laut § 16 SGB VIII hat jede Familie Anspruch auf Unterstützung und allgemeine Förderung in der Familie. Verschiedene Beratungsstellen, Kinder-, Jugend- und Familienzentren, Jugendämter bieten hier Unterstützung an. Wenden Sie sich vertrauensvoll an die pädagogischen Fachkräfte in unseren Kitas, sie sind Ihnen bei der Suche nach der für Sie passenden Unterstützung behilflich.

Kontakt

Kontakt

  • Angela Bautz

    Telefon
    030 / 92219108
    Handy
    01578-5124232
    Fax
    030 / 13893419
    E-Mail
  • Martina Werthmann

    Telefon
    030 / 99288617
    Handy
    01578-5124231
    Fax
    030 / 99288612
    E-Mail