Infos für Eltern
Wenn Sie Ihr Kind in einer unserer JAO-Kitas anmelden möchten, wenden Sie sich bitte während der Sprechzeiten an die jeweilige Kita-Leitung. Diese prüft vor Ort, ob sie Ihnen einen Platz zur Verfügung stellen kann.
Um diesen Kitaplatz in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie sich beim Jugendamt in Ihrem Wohnbezirk melden und dort einen Kita-Gutschein beantragen. Diesen Kita-Gutschein können Sie frühestens neun bzw. spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/kindertagesbetreuung/kita-gutschein/
Sie benötigen einen Kita-Gutschein, um einen Betreuungsvertrag mit einem Kita-Träger abzuschließen. Im Kita-Gutschein sind der Betreuungsumfang (Anzahl der Stunden am Tag) sowie die zu erwartenden Kita-Kosten enthalten. Der Betreuungsumfang wird je nach Betreuungsbedarf von der Gutscheinstelle festgelegt. Sie können den Kita-Gutschein frühestens 9 und spätestens 5 Monate vor dem Betreuungsbeginn beantragen.
Den Antrag auf einen Kita-Gutschein stellen Sie im Jugendamt Ihres Bezirkes.
Weitere Informationen sowie weiterführende Links finden Sie auf der Seite der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Seit dem Kitajahr 2024/2025 wird verpflichtend in allen Berliner Kitas das neue Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren BeoKiz schrittweise eingeführt. Auch in unserer Kita wird dieses Verfahren nach der Schulung des Kita-Teams genutzt.
BeoKiz leitet sich aus den Worten Beobachtung und kindzentriert ab. Das bedeutet: Ihr Kind steht mit seinen Interessen, seinen Handlungen und seinen Bedürfnissen im Mittelpunkt. Die pädagogischen Fachkräfte beobachten die Kinder im täglichen Miteinander kontinuierlich beim Spielen, Forschen, Ausprobieren und Lernen. Dabei geht es vor allem um das Erkennen der gesamten Entwicklung und das aufmerksame Wahrnehmen von Bedürfnissen, Stärken und Potenzialen Ihres Kindes.
Lern- und Bildungsprozesse werden während der gesamten Kita-Zeit in einem Portfolio festgehalten. Das bisher genutzte Sprachlerntagebuch, mit dem die Entwicklung Ihres Kindes dokumentiert wurde, wird nun durch das Portfolio abgelöst.Außerdem wird die bisherige Einschätzung des Sprachstandes über die QuaSta (Qualifizierte Statuserhebung Sprachentwicklung) durch die Berliner Meilensteine ersetzt. Diese ermöglichen den pädagogischen Fachkräften eine ganzheitlichere Einschätzung, die über die sprachliche Entwicklung hinausgeht und weitere Entwicklungsbereiche berücksichtigt.
Wie bereits im Rahmen der QuaSta werden ausschließlich die erhobenen Beobachtungen zum Sprachstand des Kindes in vollständig anonymisierter Form digital an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie übermittelt.
Diese Übermittlungen erfolgen zu zwei Zeitpunkten (mit 2,5 Jahren und 4,5 Jahren) und unterliegen den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Rückschlüsse auf Ihr Kind sind dabei nicht möglich.
Im letzten Kita-Jahr werden die Bildungs- und Entwicklungsschritte Ihres Kindes anhand der Kompetenzen zum Übergang in die Grundschule (KüGs) aufgezeigt. Mit Ihrer schriftlichen Zustimmung, die Sie am Ende der Kita-Zeit erteilen, kann diese Lerndokumentation an die Grundschule weitergegeben werden, um Ihr Kind bei der Bewältigung des Übergangs zu unterstützen. Die Schule profitiert von der Einschätzung und kann so leichter an die bisherige individuelle Begleitung anknüpfen.
Auch Ihre Perspektive ist im BeoKiz-Verfahren von großer Bedeutung. Die Beobachtungen der pädagogischen Fachkräfte bilden eine Grundlage für Entwicklungsgespräche, in denen gemeinsam auf die Interessen, Stärken und aktuellen Entwicklungsschritte des Kindes geschaut wird. Am Ende der Kita-Zeit erhält Ihr Kind sein persönliches Portfolio, in dem wichtige Erlebnisse und Lernwege aus der Kita-Zeit festgehalten sind.
Wenn Sie Fragen haben oder mehr erfahren möchten, sprechen Sie die Ihnen vertrauten Fachkräfte in Ihrer Einrichtung gern an.
Darüber hinaus finden Sie weitere Informationen zum BeoKiz-Verfahren unter: https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/fruehkindliche-bildung/ oder https://www.kitearo.de/BeoKiz/
Damit auch Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen überall mitmachen können, gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Das BuT umfasst unter anderem folgende Leistungen:
- vollständige Kostenübernahme für Mittagessen in Kita
- Kostneübernahme für Ausflüge und Fahrten in der Kita
- zahlreiche Vergünstigungen bei Kultur, Sport und Freizeit (z.B. ermäßigter oder kostenloser Eintritt ins Schwimmbad, ins Museum, in den Tierpark oder Zoo sowie für bestimmte Veranstaltungen)
Hier können Sie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen - Dienstleistungen - Service Berlin - Berlin.de
Auf diesen Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finden Eltern ebenfalls Informationen und Formulare für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten können sich Infektionskrankheiten sehr schnell ausbreiten. Laut dem Infektionsschutzgesetz ist es deshalb notwendig, dass allen Kindern vor Aufnahme bescheinigt wird, dass sie frei von ansteckenden Krankheiten sind. Diese Bescheinigung stellt der Kinderarzt/die Kinderärztin aus. Sie darf nicht älter als sieben Tage sein.
Vor der Erstaufnahme Ihres Kindes in eine Kita sind Sie, als Sorgeberechtigte verpflichtet, den Nachweis über eine Impfberatung zu erbringen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/kindertagesbetreuung/fachinfo/impfnachweis_f.pdf
Am 1. März 2020 ist das Masern-Schutzgesetz in Kraft getreten. Das beinhaltet u.a., dass
- Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, eine Masernschutz-Impfung oder Masernimmunität nachweisen müssen,
- Kinder, die älter als zwei Jahre sind, zwei Masernschutz-Impfungen oder eine ausreichende Immunität belegen müssen,
um in einer Kindertagesstätte betreut werden zu dürfen.
Eine Nachweispflich gilt übrigens auch für die Kita-Mitarbeiter*innen, die nach 1970 geboren wurden.
Einen guten Überblick über die Masern-Impfpflicht und weiterführende Infos finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Die Beteiligung von Eltern und Familien ist für uns ein wesentlicher Aspekt einer partizipativen Erziehungspartnerschaft. Sie bietet viele Möglichkeiten, wie z.B. Mithilfe bei Festen oder Aktivitäten bis hin zur gesetzlich festgelegten Elternbeteiligung als Elternvertreter*in in Gremien wie Kitaausschuss, Bezirkselternausschuss etc.
Sprechen Sie mit Ihrer Kita-Leitung, wir freuen uns über Ihr Engagement!
Der Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S entlastet Berliner*innen mit geringem Einkommen. Er ersetzt seit dem 1.1.2023 den berlinpass. Neben der Berechtigung zum Kauf des Sozialtickets (Berlin-Ticket S) bietet der Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S vergünstigten Zugang zu Sport-, Bildungs-, Kultur- und Freizeitangeboten in Berlin. Genauere Informationen dazu erhalten Sie hier
Laut § 16 SGB VIII hat jede Familie Anspruch auf Unterstützung und allgemeine Förderung in der Familie. Verschiedene Beratungsstellen, Kinder-, Jugend- und Familienzentren, Jugendämter bieten hier Unterstützung an. Wenden Sie sich vertrauensvoll an die pädagogischen Fachkräfte in unseren Kitas, sie sind Ihnen bei der Suche nach der für Sie passenden Unterstützung behilflich.
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- Telefon
- 030 / 92219108
- Handy
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