Jugendwerk Aufbau Ost JAO gGmbH
Menü X

Sozialpädagogische Einzelfallhilfe / Erziehungsbeistand, Intensive pädagogische Einzelbetreuung

(§§30, 35 SGB VIII)

Unsere Aufgabe als Erziehungsbeistand nach §30 SGB VIII ist es, die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in ihrer sozialen und emotionalen Entwicklung zu unterstützen, ihre Beziehungsfähigkeit und Alltagskompetenz zu fördern und letztlich ihren Verselbständigungsprozess zu unterstützen. Dabei sind wir sowohl Gesprächspartner*in als auch Begleiter*in in konkreten Alltagssituationen, beispielsweise bei der Suche nach Wohnung oder Ausbildungsplatz.

Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich vor allem an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

  • mit individuellen und familiären Problemen und/oder schulischen und ausbildungsbezogenen Schwierigkeiten,
  • in entwicklungsgefährdenden Lebenssituationen,
  • mit sozialen, emotionalen, kognitiven und/oder körperlichen Beeinträchtigungen, die mit Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsrückständen einhergehen,
  • die über keine ausreichenden oder gravierend beeinträchtigte Beziehungen zu Menschen ihres sozialen Umfeldes verfügen
  • die sich in Ablösungskonflikten befinden
  • mit deliquentem Verhalten
  • mit Alkohol- und Drogenproblemen, Suchterkrankungen
  • aus suchtbelasteten oder psychisch kranken Familien mit dem Fokus auf Stabilisierung und Orientierung auf die eigenen Bedürfnisse
  • mit sexuellen Missbrauchserfahrungen
  • mit psychiatrischen Symptomen

Einen weiteren wichtigen Fokus legen wir auf die Arbeit mit den Eltern, um die Eltern-Kind-Beziehung zu erhalten und zu stärken. Dabei steht die gemeinsame Kommunikation zwischen den Eltern und dem jungen Menschen im Zentrum, mit der wir bestehende Konflikte entschärfen und gemeinsame Perspektiventwicklungen unterstützen möchten. Ein Erfahrungsaustausch mit den Eltern kann hilfreich dabei sein, Verständnis für einander aufzubringen und die Grundlage für ein gelingendes Miteinander zu schaffen.

In den Fällen, in denen die Eltern für die Entwicklung des jungen Menschen nicht ausreichend zur Verfügung stehen, übernimmt die Erziehungsbeistandschaft kompensatorische Aufgaben und fördert den Verselbständigungsprozess.

 

Mit unserem Angebot der sozialpädagogischen Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII unterstützen wir Jugendliche intensiv dabei, sich sozial zu integrieren und ihr Leben eigenverantwortlich zu führen und zu meistern.

Mit dem Ziel, die familiären und institutionellen Beziehungen des Jugendlichen aufrechtzuerhalten oder zu intensivieren:

  • fördern wir die kommunikativen Fähigkeiten
  • stärken wir die sozialen Kompetenzen
  • erarbeiten wir gemeinsam angemessene Konfliktlösungsstrategien

Wir legen das Angebot so aus, dass für jeden jungen Menschen ein passgenaues, seiner individuellen Situation entsprechendes Hilfesetting vorgehalten wird. Die systemische Sicht und Arbeitsweise ist hierbei handlungsleitend.