Jugendwerk Aufbau Ost JAO gGmbH
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Begleiteter Umgang

§18.3 SGB VIII

Unser Angebot Begleiteter Umgang nach §18.3 SGB VIII richtet sich an Elternteile, Pflegeeltern, Großeltern und andere wichtige Bezugspersonen.

Wir verfolgen diese Zielstellungen:

  • die Beziehungskontinuität zu beiden Elternteilen bzw. anderen wichtigen Bezugspersonen sicherstellen
  • die Voraussetzung für begleiteten Umgang klären
  • Kontakt zwischen Kind, Elternteil und Bezugspersonen aufnehmen und eine Bindung zwischen ihnen wieder herstellen
  • eine tragfähigen Vereinbarung über den begleiteten Umgang herstellen
  • Zeitnahe Unabhängigkeit von externer Beratung und Unterstützung
  • Zeitnahe Verantwortungsübernahme für den Umgang durch die Eltern