Jugendwerk Aufbau Ost JAO gGmbH
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Fragen und Antworten

rund um das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) in Berlin

    Die drei Buchstaben F Ö J stehen für Freiwilliges Ökologisches Jahr. Im FÖJ engagierst Du Dich ein Jahr lang freiwillig im Natur- und Umweltschutz.

    Für ein Jahr wirst Du Teil eines Teams bei Umweltbildungseinrichtungen, Tierschutzvereinen, in Gärtnereien oder in gemeinnützigen Organisationen, die sich mit der nachhaltigen Lebensweise beschäftigen. Unterstützt wirst Du während deiner Einsatzzeit durch die Mitarbeiter*innen der Einsatzstellen und uns, den  Pädagog*innen von JAO. Neben der praktischen Arbeit in einer Einsatzstelle gibt es im Verlauf des FÖJs 25 Seminartage, in denen Du Dich mit den anderen Teilnehmer*innen deiner Gruppe austauschen kannst und an Workshops, Seminaren und Exkursionen zu ökologischen, sozialen und politischen Themen teilnimmst.

    Du sammelst sowohl bei der praktischen Arbeit als auch in den Seminaren wichtige berufliche und persönliche Erfahrungen, kannst Wartezeiten sinnvoll überbrücken, Deine Chancen auf dem Berufs- und Ausbildungsmarkt verbessern und Dich für Deinen weiteren Lebensweg orientieren. Du bist während deines FÖJs sozialversichert und erhältst ein Taschengeld.

    Gefördert wird das FÖJ in Berlin vom Europäischen Sozialfonds (ESF), vom Land Berlin und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

    • mal keine Schule, mal keine Zensuren, sondern 12 Monate ganztägiges praktisches Mitarbeiten in Einrichtungen des Natur - und Umweltschutzes (Einsatzstelle)
    • neue Erlebnisse und Erfahrungen, Engagement für unsere Umwelt und berufliche Orientierung, ökologische Betrachtungsweisen lernen, Lebens- und Arbeitswelterfahrungen sammeln, Chancen für den Berufsweg verbessern
    • kostenlose Teilnahme an 25 Seminartagen in Form von Fahrten mit Exkursionen, Projekten, Vorträgen zu Umwelt, Natur, Berufs- und Lebensorientierung
    • ein so genanntes Taschengeld und einen Zuschuss für Verpflegung und Unterkunft von derzeit insgesamt 510,- € netto pro Monat, 26 Tage Urlaub, Sozialversicherung
    • Betreuung durch die Einsatzstelle und den FÖJ-Träger JAO

    Wenn du Deine Vollzeitschulpflicht erfüllt hast und während des Freiwilligenjahres jünger als 27 Jahre bist, kannst Du FÖJ‘ler*in werden. Wenn Du jünger als 18 Jahre bist, müssen Deine Eltern zustimmen. Besondere Schulabschlüsse oder Qualifikationen sind nicht notwendig. Bei einigen Einsatzstellen sind spezielle Voraussetzungen wie z.B. ein Führerschein, oder die Bereitschaft zu Wochenendeinsätzen oder körperlicher Arbeit gern gesehen.

    Das FÖJ wird auf Grundlage des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) von 2008, einem Bundesgesetz, und weiteren offiziellen Verordnungen und Richtlinien durchgeführt.

    Als FÖJ‘ler*in bist du in einer Einsatzstelle beschäftigt, die verschiedene Aufgaben im Natur- und Umweltschutz oder z.B. in der Landwirtschaft hat. Wir arbeiten mit Einsatzstellen aus folgenden Bereichen zusammen:

    • Umweltbildung und Umwelterziehung
    • Forschung, Umweltanalytik, Umweltlabore
    • Landwirtschaft, Grünpflege, Naturschutz
    • Tierpflege
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Technischer Umweltschutz, ökologische Dienstleistungen und Erneuerbare Energien
    • Recycling

    Da es jedes Jahr wesentlich mehr Bewerbungen als zu vergebende Plätze im FÖJ gibt, findet in jedem Fall ein Auswahlverfahren statt – besonders bei Einsatzstellen, auf die sich mehrere Kandidat*innen bewerben. Wir versuchen natürlich, Deine Wünsche zu berücksichtigen, können aber im Vorfeld nicht zusagen, ob Du die gewünschte Stelle auch tatsächlich bekommst. Die Entscheidung über eine*n Bewerber*in erfolgt in enger Abstimmung mit der jeweiligen Einsatzstelle.

    Das FÖJ beginnt jedes Jahr am 1. September und endet am 31. August des folgenden Jahres. Nachrücker*innen können auch noch bis zu einem halben nach dem offiziellen Start – also bis Ende Februar – ins FÖJ einsteigen. Eine vorzeitige Beendigung des FÖJ aus wichtigen Gründen (z.B. Ausbildungsbeginn) ist möglich.

    Vor Beginn des FÖJs schließt du mit uns, der JAO gGmbH als Träger, eine Vereinbarung ab, in der alle wichtigen Rahmenbedingungen geregelt sind.

    Während des FÖJs bist du – ähnlich wie ein*e Arbeitnehmer*in – voll sozialversichert (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung).

    Die Arbeitszeit im FÖJ umfasst 39 Stunden pro Woche. Wie die Arbeitszeit verteilt ist, hängt von den Gegebenheiten in der Einsatzstelle ab. In einigen Einrichtungen wie z.B. der Tierpflege kann es sein, dass du auch mal am Wochenende oder an Feiertagen arbeiten musst. Dafür bekommst du an einem anderen Tag frei. Auch Mehrarbeit in der Woche wird durch Freizeit ausgeglichen. Freistellungen für Vorstellungsgespräche oder Praktika sind möglich.

    Während deines FÖJs wirst Du sowohl von den Mitarbeiter*innen in deiner Einsatzstelle als auch von den Pädagog*innen bei JAO begleitet und unterstützt. In der Regel wirst Du sowohl in der Einsatzstelle als auch beim Träger eine*n feste*n Ansprechpartner*in haben, an die du dich mit fachlichen, persönlichen und organisatorischen Fragen wenden kannst.

    Im Verlauf des FÖJs finden verschiedene Seminarfahrten (u.a. 3x eine Woche) und Seminare in und außerhalb von Berlin statt (insgesamt 25 Tage). Sie werden von der*dem jeweiligen pädagogischen Betreuer*in des Trägers zusammen mit den Freiwilligen organisiert. Auf dem Programm stehen Workshops, Vorträge, Exkursionen und praktische Tätigkeiten. Meistens geht es dabei natürlich um ökologische Themen, aber auch um politische und soziale Fragen. Außerdem hast du viel Zeit, die anderen Teilnehmer*innen deiner FÖJ-Gruppe kennenzulernen und dich mit ihnen auszutauschen. Die Kosten für die Seminare übernehmen wir als Träger.

    Die Seminarteilnahme ist Pflicht und gilt natürlich als Arbeitszeit. Urlaub während der Seminare wird nicht gewährt.

    Du erhältst ein Taschengeld und einen Zuschuss für Verpflegung und Unterkunft – zusammen derzeit 550 Euro. Wenn Du Anspruch auf Wohn- oder Kindergeld hast, bekommst du dieses auch weiterhin. Informiere Dich am besten vorher bei den entsprechenden Stellen/Behörden.

    Für ein 12-monatiges FÖJ gibt es 26 Arbeitstage Urlaub. Der Urlaub muss mit der Einsatzstelle abgestimmt und bei JAO beantragt werden. Während der Seminarwochen wird kein Urlaub genehmigt.

    Die Teilnahme am FÖJ wird vom Träger bescheinigt. Ein schriftliches Zeugnis über die Leistungen, berufsqualifizierende Merkmale und die Führung während des Dienstes stellt die Einsatzstelle auf Verlangen aus.

    Für die Suche nach einer Unterkunft bist Du als FÖJler*in selbst verantwortlich. Auf jeden Fall musst Du zu Beginn des FÖJs einen gemeldeten Wohnsitz in Berlin haben.