Was bedeutet die Masern-Impfpflicht für mich und mein Kind?
Ab 1. März 2020 tritt das Masern-Schutzgesetz in Kraft. Das beinhaltet u.a., dass
- Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, eine Masernschutz-Impfung oder Masernimmunität nachweisen müssen,
- Kinder, die älter als zwei Jahre sind, zwei Masernschutz-Impfungen oder eine ausreichende Immunität belegen müssen,
um in einer Kindertagesstätte betreut werden zu dürfen.
Eine Nachweispflich gilt übrigens auch für die Kita-Mitarbeiter*innen, die nach 1970 geboren wurden.
Einen guten Überblick über die Masern-Impfpflicht und weiterführende Infos finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.