Jugendwerk Aufbau Ost JAO gGmbH
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Elterninfo: Regelungen zur Betreuung in den Kitas ab 25.01.21

21.01.2021

Liebe Eltern,

das Infektionsgeschehen ist leider immer noch nicht eingefangen, so dass in vielen Bereichen die Maßnahmen verschärft werden müssen. Leider trifft das im besonderen Maße auch die Kindertagesstätten, die – laut Senatsbeschluss – ab dem 25. Januar 2021 geschlossen werden und nur einen Notbetrieb anbieten.

Laut Information der Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Familie haben Kinder einen Anspruch auf Notbetreuung, die einen außerordentlichen dringlichen Betreuungsbedarf aufweisen und darüber hinaus eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Ein Elternteil übt einen Beruf aus, der auf der Liste der sogenannten systemrelevanten Berufe steht. Diese Liste enthält die Berufe, die nach Einschätzung der Innenverwaltung zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur der Stadt unverzichtbar sind (KRITIS-Liste). Auch im Homeoffice kann ein Betreuungsanspruch bestehen.
  • Ein Elternteil ist alleinerziehend. Der zeitliche Anspruch bemisst sich nach dem Umfang des außerordentlichen Betreuungsbedarfs.
  • Die Familie befindet sich in einer sozial schwierigen Situation oder es besteht ein besonderer pädagogischer Bedarf (Entscheidungen im Einzelfall).

Gleichzeitig werden wir als Träger angehalten, maximal 50 Prozent der Kitakinder in jeder Einrichtung zu betreuen. Das bedeutet für uns, dass wir - sollte der Bedarf der Familien darüber liegen – priorisieren müssen. Dann würden wir beispielsweise den Familien den Vorrang geben, die keine Möglichkeit des Homeoffice haben. Wir könnten uns aber auch vorstellen, den Eltern, die im Homeoffice tätig sind und einen außerordentlichen Betreuungsbedarf haben, eine verkürzte Betreuungszeit vorzuschlagen. Immer vorausgesetzt, dass die Kriterien für einen Anspruch auf Notbetreuung erfüllt sind.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und eine Notbetreuung für Ihr Kind beantragen möchten, nutzen Sie bitte das angehängte Formular. Bitte beantragen Sie den Betreuungsbedarf wie gehabt in den Kitas.

Wir möchten Sie an dieser Stelle auch noch einmal auf die veränderten Möglichkeiten des Kinderkrankengeldes hinweisen. Auf Wunsch können Sie von der Kitaleitung eine Bescheinigung darüber erhalten, dass Ihr Kind nicht in der Kita betreut werden kann.

Noch ein Wort zum monatlichen Verpflegungsanteil von 23 Euro, zu dem uns verschiedene Nachfragen erreichten: Hier warten wir auf eine Entscheidung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familien. Sobald die Senatsverwaltung dazu Stellung bezieht, werden wir Sie informieren, wie wir mit den Zahlungen verfahren werden.

Liebe Eltern und Familien, wir wissen, das ist eine äußerst schwierige und belastende Zeit. Glauben Sie uns, auch uns Pädagog*innen gehen die Einschränkungen nahe. Doch trotz allem müssen wir mit der aktuellen Situation umgehen und versuchen, in deren Rahmen für alle gute Lösungen zu finden. Bitte lassen Sie sie uns partnerschaftlich meistern! Seien Sie solidarisch, achten Sie weiterhin auf die Hygieneregeln und bleiben Sie zuversichtlich!

Update: Die Senatsverwaltung hat die Liste der sogenannten systemrelevanten Berufe am 22.1.21 aktualisiert. Wir haben die alte durch die aktualisierte Version ersetzt.