Notbetreuung in den Kitas - Erweiterung der Berufsgruppen und Ein-Eltern-Regelung
09.04.2020
Liebe Eltern, zum 8. April hat der Senat für Bildung, Jugend und Familie die Liste der anspruchsberechtigten Berufe erweitert.
Die Ein-Eltern-Regelung gilt nun auch für folgende Aufgabenbereiche:
- Agentur für Arbeit (BA) / Regionaldirektion (hier: Kurzarbeiter- und Insolvenzgeld; Leistungs-gewährung Arbeitslosengeld, Kindergeldzuschlag (Familienkasse) / IT-Technik) und Jobcenter (SGB II-Auszahlung)
- Kinder- und Jugendhilfe (hier: stationäre Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie Krisen- und Notdienste zur Absicherung des Kinderschutzes, Regionaler Sozialer Dienst)
- Mitarbeiter/innen der Gesundheitsämter
- Bundeswehr (hier: Sanitätsdienste / medizinisches Personal)
- Betriebsnotwendiges Personal der Ordnungsämter zur Durchsetzung der Kontaktsperren)
- Betriebsnotwendiges Mitarbeiter/innen des Landesamtes für Flüchtlingswesen (LAF)
- BVG und S-Bahn Berlin: (hier: Fahrdienste und Leitzentralen)
Darüber hinaus wurden die Unfallversicherung, die Bürgerämter sowie Berufe psychosozialen Versorgungssystems in die Zwei-Eltern-Regelung aufgenommen.