Jugendwerk Aufbau Ost JAO gGmbH
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Notbetreuung in den Kitas - Erweiterung der Berufsgruppen und Ein-Eltern-Regelung

09.04.2020

Liebe Eltern, zum 8. April hat der Senat für Bildung, Jugend und Familie die Liste der anspruchsberechtigten Berufe erweitert.

Die Ein-Eltern-Regelung gilt nun auch für folgende Aufgabenbereiche:

  • Agentur für Arbeit (BA) / Regionaldirektion (hier: Kurzarbeiter- und Insolvenzgeld; Leistungs-gewährung Arbeitslosengeld, Kindergeldzuschlag (Familienkasse) / IT-Technik) und Jobcenter (SGB II-Auszahlung)
  • Kinder- und Jugendhilfe (hier: stationäre Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie Krisen- und Notdienste zur Absicherung des Kinderschutzes, Regionaler Sozialer Dienst)
  • Mitarbeiter/innen der Gesundheitsämter
  • Bundeswehr (hier: Sanitätsdienste / medizinisches Personal)
  • Betriebsnotwendiges Personal der Ordnungsämter zur Durchsetzung der Kontaktsperren)
  • Betriebsnotwendiges Mitarbeiter/innen des Landesamtes für Flüchtlingswesen (LAF)
  • BVG und S-Bahn Berlin: (hier: Fahrdienste und Leitzentralen)

Darüber hinaus wurden die Unfallversicherung, die Bürgerämter sowie Berufe psychosozialen Versorgungssystems in die Zwei-Eltern-Regelung aufgenommen.