Jugendwerk Aufbau Ost JAO gGmbH
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Wer kann ein FÖJ absolvieren?

Wenn du Deine Vollzeitschulpflicht erfüllt hast und während des Freiwilligenjahres jünger als 27 Jahre bist, kannst Du FÖJ‘ler*in werden. Wenn Du jünger als 18 Jahre bist, müssen Deine Eltern zustimmen. Besondere Schulabschlüsse oder Qualifikationen sind nicht notwendig. Bei einigen Einsatzstellen sind spezielle Voraussetzungen wie z.B. ein Führerschein, oder die Bereitschaft zu Wochenendeinsätzen oder körperlicher Arbeit gern gesehen.