Jugendwerk Aufbau Ost JAO gGmbH
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Eingeschränkte Öffnung der Kitas ab 27. April

22.04.2020

Liebe Eltern,

am 21. April hat der Senat Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen, unter anderem eine stufenweise Öffnung der Kita-Betreuung. Das heißt, dass ab dem 27. April 2020 zunächst folgende Personengruppen Anspruch auf eine Betreuung in Kindertageseinrichtungen haben:

  • Alle Eltern, die in einem als systemrelevant anerkannten Beruf arbeiten (gemäß Liste der anspruchsberechtigten Berufe - siehe unten). Die bisherige Zwei-Eltern-Regelung entfällt.
  • Alleinerziehende (hier definiert als Mütter oder Väter, die ledig, verwitwet, dauernd getrennt lebend oder geschieden sind und nicht mit einem anderen Erwachsenen, jedoch mit ihrem Kind oder ihren Kindern in ständiger Haushaltsgemeinschaft zusammenleben).
  • Kinder, für die die Betreuung unter Gesichtspunkten des Kinderschutzes notwendig ist. Dieses gilt auch für Kinder aus Familien mit besonders herausfordernden familiären Situationen.

In jedem Fall hat die häusliche Betreuung Vorrang. Folglich gibt es weiterhin keinen Anspruch auf Notbetreuung, sofern es eine Möglichkeit zur häuslichen Betreuung gibt.

Neuaufnahmen sowie Eingewöhnungen sind nur möglich, soweit ein Anspruch auf Notbetreuung besteht. Es bedarf einer individuellen Abstimmung zwischen Eltern und Einrichtung.

Weitere Infos erhalten Sie über Ihre Kita.