Jugendwerk Aufbau Ost JAO gGmbH
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Wer gehört zu den Berufsgruppen, die Anspruch auf Kita-Notbetreuung anmelden können?

23.03.2020

Die Notbetreuung kann nur von Eltern in Anspruch genommen werden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und keine andere Möglichkeit einer Kinderbetreuung organisieren können. Beide Elternteile müssen in den definierten Berufen arbeiten.

Der Senat von Berlin hat sich auf folgende anspruchsberechtigte Berufsgruppen für die Kita- und Schulnotversorgung verständigt:

  • Krisenstabspersonal
  • Betriebsnotwendiges Personal von BVG, S-Bahn, BWB, BSR, weiterer Unternehmen des ÖPNV sowie der Ver- und Entsorgung, Energieversorgung (Strom, Gas)
  • Betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten und Notdienste
    • Präzisierung der Notdienste: Eingliederungs-, Wohnungsnotfall- und Jugendhilfe, betriebsnotwendiges Personal in der Jugendhilfe und Eingliederungshilfe ( insbesondere Notdienstsysteme Kinderschutz, stationäre und teilstationäre Einrichtungen , Kita, Vormünder, ambulante Hilfe zur Erziehung
  • Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert
  • Sonstiges betriebsnotwendiges Personal der kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung

Ausnahmen

Bei folgenden Berufen ist es ausreichend, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, um Anspruch auf die Notbetreuung zu haben („Ein-Elternregelung“):

  • Gesundheitsbereich (ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte .Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern. Arztpraxen, Laboren, Beschaffung und Apotheken)
  • Pflege
  • Polizei
  • Feuerwehr
  • Justizvollzug
  • Behindertenhilfe
  • Einzelhandel (Lebensmittel- und Drogeriemärkte)

Die Schul- und Kitaleitungen und Kindertagespflegestellen entscheiden auf der Grundlage der Selbsterklärung. In strittigen Fällen wenden sich die Kita-Leitungen und Kita-Träger an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die Schulleitungen wenden sich an die Schulaufsichten.

 

Quelle: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/notbetreuung/#selbstkita